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   OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13   

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OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13 (https://dejure.org/2014,991)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2014 - 5 ME 259/13 (https://dejure.org/2014,991)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 5 ME 259/13 (https://dejure.org/2014,991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 33 Abs. 5 GG; § 37 Abs. 6 S. 1 BeamtStG
    Verpflichtung eines Beamten zur Auskunftserteilung bzgl. des Verbleibs von archäologischen Fundstücken und Dokumentationslisten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Beamten zur Auskunftserteilung bzgl. des Verbleibs von archäologischen Fundstücken und Dokumentationslisten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Beamten zur Auskunftserteilung bzgl. des Verbleibs von archäologischen Fundstücken und Dokumentationslisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13
    Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung privater Kurierdienste (BVerfG, Beschluss vom 4.4.2000 - 1 BvR 199/00 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 23.1.2008 - XII ZB 155/07 -, juris Rn. 9) und führen im Streitfall zur Feststellung einer unverschuldeten Fristversäumung.

    Dafür bedurfte es auch keines weiteren Vortrags zu der Organisationsstruktur des Kurierdienstes, weil diese sich regelmäßig der Kenntnis des Nutzers entzieht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.1.2008, a. a. O., Rn. 10).

    Deswegen waren sie auch nicht gehalten, sich am Tag des Fristablaufs durch Rückfrage bei der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts von einem rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift zu überzeugen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.1.2008, a. a. O., Rn. 10).

  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97

    Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 15.5.1995 - 1 BvR 2440/94 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 23.8.1999 - 1 BvR 1138/97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 -, juris Rn. 8) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8.5.1991 - BVerwG 3 C 68/89 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 20.2.1997 - BVerwG 9 B 776/96 -, juris Rn. 2), welcher der Senat folgt, dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.

    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß abzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BVerwG, Beschluss vom 19.9.1980 - BVerwG 8 CB 88.79 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 23.8.1999, a. a. O., Rn. 14).

  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13
    Die nach § 80 Abs. 1 VwGO für den Regelfall vorgesehene aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ist eine adäquate Ausprägung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.6.1973 - 1 BvL 39/69 u. a. -, juris Rn. 32ff.; Beschluss vom 16.7.1974 - 1 BvR 75/74 -, juris Rn. 23).

    Art. 19 Abs. 4 GG ist deshalb verletzt, wenn die Anordnung überhaupt keine Begründung enthält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.7.1974, a. a. O., Rn. 26).

  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 15.5.1995 - 1 BvR 2440/94 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 23.8.1999 - 1 BvR 1138/97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 -, juris Rn. 8) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8.5.1991 - BVerwG 3 C 68/89 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 20.2.1997 - BVerwG 9 B 776/96 -, juris Rn. 2), welcher der Senat folgt, dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.

    Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung privater Kurierdienste (BVerfG, Beschluss vom 4.4.2000 - 1 BvR 199/00 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 23.1.2008 - XII ZB 155/07 -, juris Rn. 9) und führen im Streitfall zur Feststellung einer unverschuldeten Fristversäumung.

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13
    Die Pflicht zur Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO soll der Behörde den auch von Verfassungs wegen bestehenden Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen führen und sie veranlassen, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erfordert (BVerwG, Beschluss vom 18.9.2001 - BVerwG 1 DB 26.01 -, juris Rn. 6).

    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im entsprechenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (BVerwG, Beschluss vom 18.9.2001, a. a. O., Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2013 - 5 ME 165/13 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 20.02.1997 - 9 B 776.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aufgabe eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 15.5.1995 - 1 BvR 2440/94 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 23.8.1999 - 1 BvR 1138/97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 -, juris Rn. 8) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8.5.1991 - BVerwG 3 C 68/89 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 20.2.1997 - BVerwG 9 B 776/96 -, juris Rn. 2), welcher der Senat folgt, dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.

    Anders liegt es nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Einzelfall mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen ist (BVerfG, Beschluss vom 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 -, juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 20.2.1997, a. a. O., Rn. 2).

  • BVerwG, 08.05.1991 - 3 C 68.89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung einer Beschwerdefrist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 15.5.1995 - 1 BvR 2440/94 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 23.8.1999 - 1 BvR 1138/97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 -, juris Rn. 8) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8.5.1991 - BVerwG 3 C 68/89 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 20.2.1997 - BVerwG 9 B 776/96 -, juris Rn. 2), welcher der Senat folgt, dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13
    22 b) Ebenso wie das Verwaltungsgericht (Beschlussabdruck - BA -, S. 4) ist auch der Senat der Auffassung, dass sich der geltend gemachte - auf die bei archäologischen Grabungen geborgenen Fundstücke sowie die entsprechenden Fund- und Grabungsdokumentationen bezogene - Auskunftsanspruch jedenfalls aus der allgemeinen Treuepflicht des Beamten als einem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.4.1959 - 2 BvF 2/58 -, juris Rn. 72f.; Beschluss vom 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 -, juris Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 29.6.1995 - BVerwG 2 C 10.93 -, juris Rn. 22) ergibt.
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 10.93

    Rede des Kultusministers - § 48 BRRG, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gilt auch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13
    22 b) Ebenso wie das Verwaltungsgericht (Beschlussabdruck - BA -, S. 4) ist auch der Senat der Auffassung, dass sich der geltend gemachte - auf die bei archäologischen Grabungen geborgenen Fundstücke sowie die entsprechenden Fund- und Grabungsdokumentationen bezogene - Auskunftsanspruch jedenfalls aus der allgemeinen Treuepflicht des Beamten als einem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.4.1959 - 2 BvF 2/58 -, juris Rn. 72f.; Beschluss vom 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 -, juris Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 29.6.1995 - BVerwG 2 C 10.93 -, juris Rn. 22) ergibt.
  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13
    Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung privater Kurierdienste (BVerfG, Beschluss vom 4.4.2000 - 1 BvR 199/00 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 23.1.2008 - XII ZB 155/07 -, juris Rn. 9) und führen im Streitfall zur Feststellung einer unverschuldeten Fristversäumung.
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13

    Erforderlichkeit einer unabhängig vom Einzelfall bestehende Planung zur

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2013 - 5 ME 165/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine sofort

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 70/55

    Amtspflichten bei Beamtenwiedereinstellung

  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der

  • BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10

    Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

  • BVerwG, 19.09.1980 - 8 CB 88.79
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18

    Ergehen eines Hausverbotes für ein Behördengebäude zum Schutz der Rechte der

    Um dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu genügen, bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 27.03.2018 - 4 ME 41/18 -, juris Rn. 3, und vom 30.01.2014 - 5 ME 259/13 -, juris Rn. 20; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26/01 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Hilfsperson; Kanzleikraft;

    Die Versäumung einer Frist ist dann im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO verschuldet, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, Beschluss vom 22.5.2010 - BVerwG 7 B 18.10 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 30.1.2014 - 5 ME 259/13 - Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 60 Rn. 9; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 60 Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2015 - 4 ME 66/15

    Aussetzen; Eingewöhnung; Eingriffsbefugnis; ökologisch Erfordernisse;

    Dazu bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (vgl. Senatsbeschl. v. 16.4.2015 - 4 ME 63/15 - ferner Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2014 - 5 ME 259/13 - m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2018 - 5 ME 47/18

    Arbeitsüberlastung eines Rechtsanwalts ist ohne Hinzutreten besondere Umstände

    Verschuldet ist die Versäumung einer Frist demnach dann, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, Beschluss vom 22.5.2010 - BVerwG 7 B 18.10 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 30.1.2014 - 5 ME 259/13 - Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, § 60 Rn. 9; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 60 Rn. 6).
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